Immobilienwirtschaft
Wohnimmobilienverwalter:innen sind laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet, 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren zu absolvieren. Die Weiterbildungspflicht kann auf verschiedene Weise erfüllt werden und kann auch auf mehrere Fortbildungsveranstaltungen aufgeteilt werden.
Alle aktuellen Lehrgänge und Seminare finden Sie hier.