Immobilienwirtschaft

Immobilienmakler:innen und -verwalter:innen sind seit dem 1. August 2018 laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet, 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren zu absolvieren. Die Weiterbildungspflicht kann auf verschiedene Weise erfüllt werden und kann auch auf mehrere Fortbildungsveranstaltungen aufgeteilt werden.
Details zur Nachweispflicht gegenüber der zuständigen Behörde sind in der überarbeiteten Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
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