Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Darüber hinaus sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen förderfähig.
Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.Wer diese gesetzlichen Voraussetzungen und bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen erfüllt, hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Eine Altersbegrenzung besteht nicht. Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeitform, Teilzeitform (berufsbegleitende Maßnahmen), mediengestützte Lehrgänge und Fernunterrichtslehrgänge.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
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Nähere Informationen und Antragsvordrucke gibt es unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmenbeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Die IHK Lippe berät Sie und nimmt auch Anträge zur Weiterleitung an das Bafög-Amt entgegen..
Weiterbildungsstipendium
Denjenigen, die eine erstklassige Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf im dualen System gemacht haben, winkt ein finanzieller Zuschuss für ihre Weiterbildung, wenn Sie als Stipendiaten in das Programm Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aufgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden.
Im Einzelnen sind folgende Vorschriften von Bedeutung: Ein Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe ist möglich, wenn die Maßnahme die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Anerkannt werden Teilnahmegebühren, Lernmittel und Fahrt- bzw. Reisekosten.
Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.