Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung
Denjenigen, die eine erstklassige Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf im dualen System gemacht haben, winkt ein finanzieller Zuschuss für ihre Weiterbildung, wenn Sie als Stipendiaten in das Programm Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aufgenommen werden.
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Stipendiat:in des Programms und können gefördert werden.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Als Stipendiat:in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.700 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 8.100 EUR.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme
Wie werde ich Stipendiat:in?
Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die IHK Lippe zu Detmold wählt am Ende eines Kalenderjahres unter den Bestabsolventen die Stipendiaten:innen für die Förderung aus.