Start der aktuellen Grundstücksbewertungen
Veranstaltungsdetails
Das Grundsteuerrecht musste aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes grundlegend überarbeitet werden. Nun muss jedes der über 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Auf dieser Grundlage wird dann die „neue“ Grundsteuer zum 1. Januar 2025 erstmalig festgesetzt werden.
Zur Feststellung der Grundstückwerte bedarf es einer vorherigen Erklärung des Steuerpflichtigen. Sie ist ab dem 1.Juli 2022 über die Onlineplattform „Mein ELSTER“ vom Steuerpflichtigen selbst oder über einen Steuerberater einzureichen. Die Abgabefrist läuft nach dem derzeitigen Stand zum 31. Oktober 2022 aus.
In einer kostenlosen Veranstaltung wird das Grundsteuermodell, welches in Nordrhein-Westfalen anzuwenden ist, im Detail mit Praxisbeispielen vorgestellt. Darüber hinaus wird er auf die Besonderheiten der verabschiedeten Modelle anderer Bundesländer verwiesen.