Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Folgen für KMUs
Veranstaltungsdetails
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist 2023 in Kraft getreten. Eigentlich betrifft es Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitern.
In der Praxis werden jedoch die gesetzlichen Anforderungen zur Einhaltung umwelt- und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten an Zulieferer und Lieferanten durchgereicht. Dies stellt vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) vor große Herausforderungen. Fragebögen zu den gesetzlichen Anforderungen, Verpflichtungserklärungen und zusätzliche Vertragsklauseln werden gefordert. Wie sollen KMUs damit umgehen und dies bewältigen?
Wir zeigen in einem Webinar auf, wie KMUs in der Praxis die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Das Webinar aus der Reihe "Nachhaltige Lieferketten" der nordrhein-westfälischen IHKs bietet Ihnen die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten. Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der Bergischen IHK und IHK Lippe zu Detmold, unterstützt durch IHK NRW.
Es sprechen unter anderem
- Dr. Johannes Wamser, WP Risk Prevention Systems,
- Viktoria Demin, PwC - PricewaterhouseCoopers GmbH,
- Peter Müller, Kitotec GmbH, sowie
- Frank Briel, Isringhausen GmbH & Co. KG