Geprüfte:r Bilanzbuchhalter:in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
- einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss als Fachwirt:in oder als Fachkaufmann:frau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfte:r Betriebswirt:in oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Abs. 3 der VO genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung
Die Prüfung findet in Detmold zweimal im Jahr statt.
Handlungsbereiche
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Gebühren
Prüfungsgebühren:613 Euro
Wiederholungsprüfung
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden.
Die Wiederholungsprüfung ist bei der IHK zu beantragen.
Vorbereitung
Rechtsgrundlage Verordnung vom 18.12.2020