Geprüfte:r Industriemeister:in Kunststoff und Kautschuk

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsreinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r Industriemeisters:in haben.
Zu den einzelnen Prüfungsteilen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Prüfungsteil Herbst 2025 Frühjahr 2026 Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
05.11.2025 29.04.2026 05.11.2026 28.04.2027 21.10.2027
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
06.11.2025 30.04.2026 06.11.2026 29.04.2027 22.10.2027
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsaufgabe Handlungsbereich: Technik
04.12.2025 27.05.2026 19.11.2026 02.06.2027 29.11.2027
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsaufgabe Handlungsbereich: Organisation
05.12.2025 28.05.2026 20.11.2026 03.06.2027 30.11.2025

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Zwei integrative, schriftliche Situationsaufgaben in den Handlungsbereichen Technik, Organisation und Führung und Personal
  • Präsentation und Fachgespräch in den Handlungsbereichen Führung und Personal, Technik und Organisation

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wiederholungsprüfung

(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen
befreit, wenn die darin erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und die zu prüfende Person
sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur
Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Prüfungsgebühr

Prüfungsteil: "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” 250 Euro
Prüfungsteil: "Handlungsspezifische Qualifikationen” 250 Euro

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 13.05.2014, zuletzt geändert am 09.12.2019