Geprüfte:r Industriemeister:in Kunststoff und Kautschuk
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsreinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r Industriemeisters:in haben.
Zu den einzelnen Prüfungsteilen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.
Voraussichtliche Prüfungstermine
| Prüfungsteil | Herbst 2026 | Frühjahr 2027 | Herbst 2027 | Frühjahr 2028 | Herbst 2028 |
|---|---|---|---|---|---|
|
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
|
05.11.2026 | 29.04.2027 | 21.10.2027 | 03.05.2028 | 02.11.2028 |
|
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
|
06.11.2026 | 30.04.2027 | 22.10.2027 | 04.05.2028 | 03.11.2028 |
|
Handlungsspezifische Qualifikationen
|
23.11.2026 | 02.06.2027 | 29.11.2027 | 01.06.2028 | 20.11.2028 |
|
Handlungsspezifische Qualifikationen
|
24.11.2026 | 03.06.2027 | 30.11.2027 | 02.06.2028 | 21.11.2028 |
Anmeldung und Anmeldefristen
Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
| Anmeldefristen | |
| Frühjahr: | 31.01. des Jahres |
| Herbst: | 31.07. des Jahres |
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.
Prüfungsfächer
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Zwei integrative, schriftliche Situationsaufgaben in den Handlungsbereichen Technik, Organisation und Führung und Personal
- Präsentation und Fachgespräch in den Handlungsbereichen Führung und Personal, Technik und Organisation
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wiederholungsprüfung
(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen
befreit, wenn die darin erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und die zu prüfende Person
sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur
Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen
befreit, wenn die darin erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und die zu prüfende Person
sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur
Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Prüfungsgebühr
Prüfungsteil: "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” 345 Euro
Prüfungsteil: "Handlungsspezifische Qualifikationen” 345 Euro
Vorbereitung
Rechtsgrundlage Verordnung vom 13.05.2014, zuletzt geändert am 09.12.2019
Merkblatt zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung
Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel.
Warum gibt es eine Hilfsmittelliste und warum muss ich mich an diese halten?
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
| Zulässig sind ausschließlich: |
|---|
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| Nicht zulässig sind: |
|---|
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Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Darf ich in der Prüfung eine Formelsammlung nutzen?
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Darf ich in der Prüfung Tabellenbücher nutzen?
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.