Geprüfte:r Logistikmeister:in


Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • den mit Erfolg abgelegten Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) und
  • über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsreinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines:r Geprüften Logistikmeisters:in nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmeldung

Die Prüfung findet im Frühjahr und im Herbst statt.

Prüfungsfächer

Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Logistikprozesse
  • Betriebliche Organisation und Kostenwesen
  • Führung und Personal

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden wenn in allen Fächern und im Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Wiederholungsprüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Prüfungsgebühr

  • Stufe „Grundlegende Qualifikationen" 250 Euro
  • Stufe „Handlungsspezifische Qualifikationen” 250 Euro

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert am 09.12.2019