Geprüfte:r Technische:r Betriebswirt:in

Zulassungsvoraussetzungen

  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum:zur Industriemeister:in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum:zur Techniker:in oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum:zur Technischen Fachwirt:in (IHK) oder
  • eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum:zur Ingenieur:in mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Prüfungsteil Herbst 2025 Frühjahr 2026 Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
  • Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
24.02.2026 22.10.2026 24.02.2027 28.10.2027
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
  • Finanzierung und Investition
  • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
25.02.2026 23.10.2026 25.02.2027 29.10.2027
Management und Führung
  1. Situationsaufgabe (Schwerpunkt: Personalmanagement)
28.10.2026 03.03.2027 03.11.2027
Management und Führung
2. Situationsaufgabe (Schwerpunkt: Informations- und
Kommunikationstechniken)
29.10.2026 04.03.2027 04.11.2027

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Schriftlich:
Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess"
  • Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Finanzierung und Investition
  • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Prüfungsteil “Management und Führung”
  • Organisation und Unternehmensführung,
  • Personalmanagement,
  • Informations- und Kommunikationstechniken.
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
  • Projektarbeit
  • Fachgespräch

Mündlich:
Prüfungsteil "Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess"
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Prüfungsteil "Management und Führung"
Situationsbezogenes Fachgespräch im Handlungsbereich "Organisation und Unternehmensführung"
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Ausgehend von der Projektarbeit soll der:die Prüfungsteilnehmer:in in einem Fachgespräch nachweisen, dass er:sie in der Lage ist, sein:ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern sowie in der Projektarbeit und im Fachgespräch jeweils wenigstens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Prüfungsgebühr

Gesamtgebühr:
1. Prüfungsteil: wirtschaftliches Handeln 327,- Euro
2. Prüfungsteil: Management und Führung 327,- Euro
3. Projektbezogener Prüfungsteil: 191,- Euro

Wiederholungsprüfung

(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil, kann zweimal wiederholt werden.
(2) Wer an der Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat, ist auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen zu befreien, wenn die in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen ausgereicht haben. Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. Wird eine bestandene Prüfungsleistung erneut geprüft, ist das letzte Ergebnis für das Bestehen zu berücksichtigen.
(3) Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die technikbezogene Projektarbeit ebenfalls als neue Aufgabe gestellt werden.

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 22.11.2004, zuletzt geändert am 09.12.2019