Geprüfte:r Technische:r Betriebswirt:in
Zulassungsvoraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum:zur Industriemeister:in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum:zur Techniker:in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum:zur Technischen Fachwirt:in (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum:zur Ingenieur:in mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Voraussichtliche Prüfungstermine
| Prüfungsteil | Herbst 2026 | Frühjahr 2027 | Herbst 2027 | Frühjahr 2028 | Herbst 2028 |
|---|---|---|---|---|---|
|
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
|
22.10.2026 | 24.02.2027 | 28.10.2027 | 16.02.2028 | 11.10.2028 |
|
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
|
23.10.2026 | 25.02.2027 | 29.10.2027 | 17.02.2028 | 12.10.2028 |
|
Management und Führung
|
28.10.2026 | 03.03.2027 | 03.11.2027 | 01.03.2028 | 19.10.2028 |
|
Management und Führung
2. Situationsaufgabe (Schwerpunkt: Informations- und
Kommunikationstechniken) |
29.10.2026 | 04.03.2027 | 04.11.2027 | 02.03.2028 | 20.10.2028 |
Anmeldung und Anmeldefristen
Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
| Anmeldefristen | |
| Frühjahr: | 05.01. des Jahres |
| Herbst: | 05.07. des Jahres |
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
- Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
- Management und Führung
- Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Prüfungsteil 1: Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
Die Prüfungen im ersten Prüfungsteil werden schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchgeführt:
| 1. Prüfungstag | Uhrzeit |
| Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 08:30 - 10:00 Uhr |
| Rechnungswesen | 10:30 - 13:30 Uhr |
| 2. Prüfungstag | Uhrzeit |
| Finanzierung und Investition | 08:30 - 11:30 Uhr |
| Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft | 12:00 - 15:00 Uhr |
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, wird in diesem Fach eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Prüfungsteil 2: Management und Führung
Im zweiten Prüfungsteil wird sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von handlungsorientierten, integrierten Situationsaufgaben geprüft. Der Prüfungsteil darf erst nach dem Ablegen (Teilnahme) des ersten Prüfungsteils absolviert werden.
| 1.Prüfungstag | Uhrzeit |
| Situationsaufgabe1 - Schwerpunkt: Personalmanagement | 08:30 - 12:30 Uhr |
| 2. Prüfungstag | Uhrzeit |
| Situationsaufgabe 2 - Schwerpunkt: Informations- und Kommunikationstechniken | 08:30 - 12:30 Uhr |
Die mündliche Prüfung in diesem Prüfungsteil findet in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches statt. Hier soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen zu analysieren, strukturieren und eine begründete Lösung zu generieren. Es ist der Handlungsbereich in den Mittelpunkt zu stellen, der nicht wesentlicher Bestandteil der schriftlichen Situationsaufgaben war. Das Situationsbezogene Fachgespräch dauert zwischen 30 und 45 Minuten pro Prüfungsteilnehmenden. Die Vorbereitungszeit dauert ebenfalls zwischen 30 und 45 Minuten.
Prüfungsteil 3: Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Dieser Prüfungsteil darf erst nach erfolgreichem Abschluss der beiden ersten Prüfungsteile absolviert werden. In einer praxisorientierten Projektarbeit sollen die Prüfungsteilnehmenden nachweisen, dass sie in komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle zwischen technischen und kaufmännischen Funktionsbereichen im Betrieb erfassen, analysieren und zielorient lösen können. Die Projektarbeit wird als schrifltiche Hausarbeit erstellt.
Wer in der Projektarbeit eine mindestens ausreichende Leistung erzielt hat, wird zum Fachgespräch zugelassen. Ausgehend von der Projektarbeit sollen die Prüfungsteilnehmenden in einem Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihr berufliches Wissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. In dem projektarbeitsbezogenem Fachgespräch stellen die Prüfungsteilnehmenden zunächst ihre Projektarbeit unter Anwendung geeigneter Präsentationstechniken vor. Darauf aufbauend erfolgt ein vertiefender Dialog mit dem Prüfungsausschuss.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern sowie in der Projektarbeit und im Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungsgebühr
Gesamtgebühr:
1. Prüfungsteil: wirtschaftliches Handeln 359 Euro
2. Prüfungsteil: Management und Führung 359 Euro
3. Projektbezogener Prüfungsteil: 331 Euro
Wiederholungsprüfung
(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil, kann zweimal wiederholt werden.
(2) Wer an der Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat, ist auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen zu befreien, wenn die in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen ausgereicht haben. Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. Wird eine bestandene Prüfungsleistung erneut geprüft, ist das letzte Ergebnis für das Bestehen zu berücksichtigen.
(3) Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die technikbezogene Projektarbeit ebenfalls als neue Aufgabe gestellt werden.
Vorbereitung
Rechtsgrundlage Verordnung vom 22.11.2004, zuletzt geändert am 09.12.2019
Merkblatt zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung
Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel.
Warum gibt es eine Hilfsmittelliste und warum muss ich mich an diese halten?
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
| Zulässig sind ausschließlich: |
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| Nicht zulässig sind: |
|---|
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Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Darf ich in der Prüfung eine Formelsammlung nutzen?
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Darf ich in der Prüfung Tabellenbücher nutzen?
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.