Geprüfte:r Technische:r Fachwirt:in
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r Geprüften Technischen Fachwirtes:in gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Prüfungsfächer
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten)
- Rechnungswesen (90 Minuten)
- Recht und Steuern (75 Minuten)
- Unternehmensführung (90 Minuten)
Technische Qualifikationen
- Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen (90 Minuten)
- Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie (90 Minuten)
- Fertigungs- und Betriebstechnik (120 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit
Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in Form einer Situationsaufgabe (240 Minuten) durchgeführt.
Prüfungsteilnehmer:innen, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Das Situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Situationsaufgabe im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen durchgeführt. Es bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche. Schwerpunkte bilden die Qualifikationsbereiche „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Produktionsplanung, -steuerung und –kontrolle“. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt:
1. Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zurzeit 256 Euro
2 Teil: Technische Qualifikation zurzeit 256 Euro
2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen zurzeit 231 Euro
Wiederholungsprüfung
zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.
Vorbereitung
Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.
Rechtsgrundlage Verordnung vom 17.01.2006, zuletzt geändert am 09.12.2019