Geprüfte:r Technische:r Fachwirt:in

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r Geprüften Technischen Fachwirtes:in gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Prüfungsteil Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027 Frühjahr 2028 Herbst 2028
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
21.10.2026 17.03.2027 13.10.2027 07.03.2028 18.10.2028
Technische Qualifikationen
  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik
23.09.2026 05.03.2027 22.09.2027 03.03.2028 22.09.2028
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsaufgabe
02.12.2026 05.05.2027 03.12.2027 05.05.2028 01.12.2028

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft (75 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (75 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)
Technische Qualifikationen
  • Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen (90 Minuten)
  • Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie (90 Minuten)
  • Fertigungs- und Betriebstechnik (120 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit
Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in Form einer Situationsaufgabe (240 Minuten) durchgeführt.
Prüfungsteilnehmer:innen, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Das Situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Situationsaufgabe im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen durchgeführt. Es bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche. Schwerpunkte bilden die Qualifikationsbereiche „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Produktionsplanung, -steuerung und –kontrolle“. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt:
1. Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zurzeit 245 Euro
2 Teil: Technische Qualifikation zurzeit 245 Euro
2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen zurzeit 303 Euro

Wiederholungsprüfung

zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 17.01.2006, zuletzt geändert am 09.12.2019

Merkblatt zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung

Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel.
Warum gibt es eine Hilfsmittelliste und warum muss ich mich an diese halten?
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
Zulässig sind ausschließlich:
  • Unterstreichungen (auch farblich)
  • farbliche Markierungen einzelner Textabschnitte mit Textmarkern o. ä.
  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Paragrafen oder mit Paragrafen und ihren Überschriften (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
Nicht zulässig sind:
  • von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen
  • eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
  • systematische Markierungen/Unterstreichungen/Umrandungen

Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Darf ich in der Prüfung eine Formelsammlung nutzen?
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Darf ich in der Prüfung Tabellenbücher nutzen?
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.