Geprüfte:r Industriemeister:in Metall

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  • zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsreinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen.
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r Industriemeisters:in haben.
Zu den einzelnen Prüfungsteilen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Prüfungsteil Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027 Frühjahr 2028 Herbst 2028
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Rechtsbewusstes Handeln
05.11.2026 29.04.2027 21.10.2027 03.05.2028 02.11.2028
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
06.11.2026 30.04.2027 22.10.2027 04.05.2028 03.11.2028
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsaufgabe Handlungsbereich: Technik
19.11.2026 20.05.2027 18.11.2027 18.05.2028 14.11.2028
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsaufgabe Handlungsbereich: Organisation
20.11.2026 21.05.2027 19.11.2025 19.05.2028 15.11.2028

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Zwei integrative, schriftliche Situationsaufgaben in den Handlungsbereichen Technik, Organisation und Führung und Personal
  • Präsentation und Fachgespräch in den Handlungsbereichen Führung und Personal, Technik und Organisation

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wiederholungsprüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.

Prüfungsgebühr

Prüfungsteil: "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” 345 Euro
Prüfungsteil: "Handlungsspezifische Qualifikationen” 345 Euro

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 12.12.1997, zuletzt geändert am 09.12.2019

Merkblatt zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung

Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel.
Warum gibt es eine Hilfsmittelliste und warum muss ich mich an diese halten?
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
Zulässig sind ausschließlich:
  • Unterstreichungen (auch farblich)
  • farbliche Markierungen einzelner Textabschnitte mit Textmarkern o. ä.
  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Paragrafen oder mit Paragrafen und ihren Überschriften (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
Nicht zulässig sind:
  • von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen
  • eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
  • systematische Markierungen/Unterstreichungen/Umrandungen

Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Darf ich in der Prüfung eine Formelsammlung nutzen?
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Darf ich in der Prüfung Tabellenbücher nutzen?
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.