Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau
Zulassungsvoraussetzungen
sind folgende nachzuweisende Berufspraxiszeiten:
- nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (= 12 Monate) oder
- nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf zwei Jahre (= 24 Monate) oder
- nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf drei Jahre (= 36 Monate) oder
- ohne Berufsausbildung fünf Jahre (= 60 Monate).
Die Berufspraxis muss im Personal- u. Sozialwesen absolviert worden sein.
Zu beachten: Die Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Voraussichtliche Prüfungstermine
Qualifikationen | Herbst 2025 | Frühjahr 2026 | Herbst 2026 | Frühjahr 2027 | Herbst 2027 |
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29.10.2025 | 15.04.2026 | 28.10.2026 | 14.04.2027 | 25.10.2027 |
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30.10.2025 | 16.04.2026 | 29.10.2026 | 15.04.2027 | 26.10.2027 |
Anmeldung und Anmeldefristen
Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen | |
Frühjahr: | 31.01. des Jahres |
Herbst: | 31.07. des Jahres |
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.
Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfung:
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mündliche Prüfung:
- Situationsbezogenes Fachgespräch
- Das Gespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus:
- Der Teilnehmer soll einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegen:
- Der Teilnehmer reicht zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein, aus denen der Prüfungsausschuss 14 Tage vor der Prüfung das Thema stellt.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Prüfungsgebühr
500 Euro
Wiederholungsprüfung
(1) Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn sie mit ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Vorbereitung
Rechtsgrundlage Verordnung vom 11.02.2002, zuletzt geändert am 09.12.2019