Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau

Zulassungsvoraussetzungen

sind folgende nachzuweisende Berufspraxiszeiten:
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (= 12 Monate) oder
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf zwei Jahre (= 24 Monate) oder
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf drei Jahre (= 36 Monate) oder
  • ohne Berufsausbildung fünf Jahre (= 60 Monate).
Die Berufspraxis muss im Personal- u. Sozialwesen absolviert worden sein.
Zu beachten: Die Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Qualifikationen Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027 Frühjahr 2028 Herbst 2028
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
28.10.2026 14.04.2027 25.10.2027 28.03.2028 26.10.2028
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
29.10.2026 15.04.2027 26.10.2027 29.03.2028 27.10.2028

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfung:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mündliche Prüfung:
  • Situationsbezogenes Fachgespräch
  • Das Gespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus:
  • Der Teilnehmer soll einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegen:
  • Der Teilnehmer reicht zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein, aus denen der Prüfungsausschuss 14 Tage vor der Prüfung das Thema stellt.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

527 Euro

Wiederholungsprüfung

(1) Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn sie mit ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Hinweise zu dem Situationsbezogenen Fachgespräch

Allgemeine Hinweise zur Prüfung:
  • Die Prüfung bestehend aus Präsentationen und anschließendem Fachgespräch beansprucht insgesamt ca. 30 Minuten
  • 5 Minuten sind zusätzlich zum Aufbau der Präsentation eingeplant
  • Die Präsentation dauert maximal 10 Minuten
  • Die Präsentation soll einen Lösungsvorschlag für eine komplexe betriebliche Problemstellung aus dem Personalbereich aufzeigen
  • Zur Vorbereitung und Durchführung der Präsentation werden Ihnen von der IHK folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt: Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer sowie Beamer (kein Laptop etc.!).
  • Für Aufbau/Anschluss Ihres Laptops sind Sie selbst verantwortlich
  • HDMI-Anschluss ist vorhanden
  • Es bleibt Ihnen überlassen und freigestellt, mit welchen Medien Sie die Präsentation vornehmen. Ebenfalls ist Ihnen freigestellt, Exemplare von Ihrem Handout an den Prüfungsausschuss auszuhändigen
  • Sie werden 14 Kalendertage vor dem situationsbezogenen Fachgespräch, über das von Ihnen zu bearbeitende Thema schriftlich informiert und erhalten Ihren genauen Prüfungstermin.
  • Wir weisen darauf hin, dass das situationsbezogene Fachgespräch auf jeden Fall absolviert werden muss. Eine Wiederholungsprüfung ist erst dann möglich, wenn beide Teile der Prüfung (schriftlich und mündlich) abgeschlossen sind.
  • Haben Sie in einem Fach oder mehreren Fächern eine nicht ausreichende Leistung müssen Sie das situationsbezogene Fachgespräch trotzdem ablegen. Sollten Sie ohne wichtigen Grund an der Prüfung nicht teilnehmen, werden ihnen gemäß der Fortbildungsprüfungsordnung (FPO) § 21(3,4) alle abgelegten Prüfungsleistungen mit 0 Punkten „ungenügend“ bewertet.

Hinweise zur Gliederung:
Rahmenplan-Nummern
  • die eingereichten Themen müssen unter Bezug auf mindestens zwei Rahmenplanpunkte eingeordnet werden bzw. alle, die das Thema berühren, ggfs. werden vom auswählenden Prüfungsausschuss weitere relevante Rahmenplannummern benannt
Ausgangssituation
  • kurze Vorstellung des Unternehmens, seiner Größe und Branche
  • kurzes Umreißen der konkreten betrieblichen Problemstellung
  • Benennung der Zielgruppe
Mögliche Grobgliederung für einen Lösungsvorschlag zur Problemstellung
Ihr Thema befindet sich im Planungsstadium und Sie möchten ein Konzept vorstellen
  • Aktuelle Unternehmenssituation
  • Warum besteht Handlungsbedarf
  • Vorgehensweise/ Vorstellung des Vorschlags
  • Voraussetzung & Rahmenbedingungen
  • Ausblick Implementierung & Empfehlung
  • Zusammenfassung & Empfehlung an die Geschäftsleitung
Mögliche Grobgliederung für die Einführung eines Lösungsvorschlags
Ihr Lösungsvorschlag ist bereits von der Geschäftsführung genehmigt und soll implementiert werden
  • Aktuelle Unternehmenssituation
  • Warum besteht Handlungsbedarf
  • Vorgehensweise zur Implementierung der Lösung
  • Voraussetzungen & Rahmenbedingungen
  • Ausblick & Erfolgskontrolle
  • Zusammenfassung & Empfehlung an die Geschäftsleitung
3. Hinweise zur Themeneinreichung:
Anzahl Vorschläge: Es sind zwei Themenvorschläge einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Ihre eingereichten Themenvorschläge verändert/begrenzt oder auch neu gestellt werden können. Falls Sie keine Themenvorschläge einreichen, wird Ihnen vom Prüfungsausschuss ein Thema gestellt.
Abgabetermin: Ihre Themenvorschläge müssen spätestens am ersten Tag der schriftlichen Prüfung per E-Mail eingehen. Es ist das Formblatt zu verwenden.
Formblatt: https://www.weiterbildung-detmold.ihk.de/hauptnavigation/ihk-pruefungen/personalkaufmannfrau-4987110
Format: Datei im pdf-Format mit Unterschrift
Dateiname:
Jahr_Turnus_PFK_Nachname_Vorname.pdf
Beispiel:
Herbstprüfung: 2026_Herbst_PFK_Muster_Manni.pdf
Frühjahrsprüfung: 2026_Frühjahr_PFK_Muster_Manni.pdf

Einreichung:
per E-Mail an guese@detmold.ihk.de

Eingangsbestätigung ab dem zweiten Prüfungstag persönlich (am Prüfungsplatz) oder mit der Post

4. Hinweise zur Bewertung:
Bewertet werden u.a.:
  • Einhaltung des zeitlichen Rahmens
  • Fachlich und methodisch richtige Problemlösung
  • Visualisierung
  • Präsentationsverhalten
  • Fachwissen und Verwendung sowie Erklärung von Fachbegriffen
Wie wünschen Ihnen für das Situationsbezogene Fachgespräch viel Erfolg!
Rechtsgrundlage Verordnung vom 11.02.2002, zuletzt geändert am 09.12.2019

Merkblatt zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung

Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel.
Warum gibt es eine Hilfsmittelliste und warum muss ich mich an diese halten?
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
Zulässig sind ausschließlich:
  • Unterstreichungen (auch farblich)
  • farbliche Markierungen einzelner Textabschnitte mit Textmarkern o. ä.
  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Paragrafen oder mit Paragrafen und ihren Überschriften (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
Nicht zulässig sind:
  • von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen
  • eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
  • systematische Markierungen/Unterstreichungen/Umrandungen

Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Darf ich in der Prüfung eine Formelsammlung nutzen?
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Darf ich in der Prüfung Tabellenbücher nutzen?
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.