Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau

Zulassungsvoraussetzungen

sind folgende nachzuweisende Berufspraxiszeiten:
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (= 12 Monate) oder
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf zwei Jahre (= 24 Monate) oder
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf drei Jahre (= 36 Monate) oder
  • ohne Berufsausbildung fünf Jahre (= 60 Monate).
Die Berufspraxis muss im Personal- u. Sozialwesen absolviert worden sein.
Zu beachten: Die Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Qualifikationen Herbst 2025 Frühjahr 2026 Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
29.10.2025 15.04.2026 28.10.2026 14.04.2027 25.10.2027
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
30.10.2025 16.04.2026 29.10.2026 15.04.2027 26.10.2027

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 31.01. des Jahres
Herbst: 31.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfung:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mündliche Prüfung:
  • Situationsbezogenes Fachgespräch
  • Das Gespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus:
  • Der Teilnehmer soll einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegen:
  • Der Teilnehmer reicht zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein, aus denen der Prüfungsausschuss 14 Tage vor der Prüfung das Thema stellt.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

500 Euro

Wiederholungsprüfung

(1) Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn sie mit ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 11.02.2002, zuletzt geändert am 09.12.2019