Ausbilder:in
Zielgruppe
Ausbilder:innen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Zulassungsvoraussetzungen zur AEVO-Prüfung
Keine.
Eine fachliche Eignung muss erst nachgewiesen werden, wenn Sie als Ausbilder:in tätig werden.
Prüfungsfächer
Schriftlich: fallbezogene Aufgaben in programmierter Form
Praktisch: Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, anschließend Fachgespräch
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Prüfungsgebühr
190 Euro
Beratung
Unabhängig von der Ausbildereignungsprüfung muss von der IHK Ihre fachliche Eignung für den jeweiligen Ausbildungsberuf erteilt werden. Zwecks Prüfung der fachlichen Eignung setzen Sie sich bitte mit der für das Unternehmen zuständigen IHK in Verbindung.
Fragen zur Ausbildungsgenehmigung des Unternehmens, zur fachlichen Eignung des:der Ausbilders:in sowie alle weiteren Fragen zum Thema Ausbildung beantwortet gerne der IHK-Ausbildungsberater Tobias Haak, Telefon 05231 76 01-37.
Fragen zur AEVO-Prüfung beantwortet gerne Celine Christiansen, Telefon 05231 76 01-33.
Vorbereitung
Rechtsgrundlage
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
Prüfungsordnung für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen vom 17.11.2009