Ausbilder:in


Zielgruppe

Ausbilder:innen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Zulassungsvoraussetzungen zur AEVO-Prüfung

Keine.
Eine fachliche Eignung muss erst nachgewiesen werden, wenn Sie als Ausbilder:in tätig werden.

Prüfungsfächer

Schriftlich: fallbezogene Aufgaben in programmierter Form
Praktisch: Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, anschließend Fachgespräch

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

Prüfungsgebühr

170 Euro

Beratung

Unabhängig von der Ausbildereignungsprüfung muss von der IHK Ihre fachliche Eignung für den jeweiligen Ausbildungsberuf erteilt werden. Zwecks Prüfung der fachlichen Eignung setzen Sie sich bitte mit der für das Unternehmen zuständigen IHK in Verbindung.
Fragen zur Ausbildungsgenehmigung des Unternehmens, zur fachlichen Eignung des:der Ausbilders:in sowie alle weiteren Fragen zum Thema Ausbildung beantwortet gerne der IHK-Ausbildungsberater Martin Raithel, Telefon 05231 76 01-37.
Fragen zur AEVO-Prüfung beantwortet gerne Alina Kluckhuhn, Telefon 05231 76 01-33.

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
Prüfungsordnung für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen vom 17.11.2009