Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau


Zulassungsvoraussetzungen

sind folgende nachzuweisende Berufspraxiszeiten:
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (= 12 Monate) oder
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf zwei Jahre (= 24 Monate) oder
  • nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf drei Jahre (= 36 Monate) oder
  • ohne Berufsausbildung fünf Jahre (= 60 Monate).
Die Berufspraxis muss im Personal- u. Sozialwesen absolviert worden sein.
Zu beachten: Die Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.

Prüfungsfächer

Schriftliche Prüfung:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mündliche Prüfung:
  • Situationsbezogenes Fachgespräch
  • Das Gespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus:
  • Der Teilnehmer soll einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegen:
  • Der Teilnehmer reicht zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein, aus denen der Prüfungsausschuss 14 Tage vor der Prüfung das Thema stellt.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

500 Euro

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 11.02.2002, zuletzt geändert am 09.12.2019