Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau
Zulassungsvoraussetzungen
sind folgende nachzuweisende Berufspraxiszeiten:
- nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (= 12 Monate) oder
- nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf zwei Jahre (= 24 Monate) oder
- nach einer mit Erfolg abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf drei Jahre (= 36 Monate) oder
- ohne Berufsausbildung fünf Jahre (= 60 Monate).
Die Berufspraxis muss im Personal- u. Sozialwesen absolviert worden sein.
Zu beachten: Die Ausbildereignungsprüfung ist bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfung:
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Mündliche Prüfung:
- Situationsbezogenes Fachgespräch
- Das Gespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus:
- Der Teilnehmer soll einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegen:
- Der Teilnehmer reicht zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein, aus denen der Prüfungsausschuss 14 Tage vor der Prüfung das Thema stellt.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Prüfungsgebühr
500 Euro
Vorbereitung
Rechtsgrundlage Verordnung vom 11.02.2002, zuletzt geändert am 09.12.2019