Prüfungsinformationen


nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009

Allgemeine Hinweise

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten
Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführung und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Durchführung der Prüfung

Personen, die die Ausbilder-Eignungsprüfung vor der Industrie-und Handelskammer Lippe zu Detmold ablegen möchten, müssen sich mit dem Anmeldeformular der IHK Lippe anmelden. Die Anmeldung muss 5 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin eingegangen sein.
Die Ausbilder-Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung kann an jedem ersten Dienstag im Monat, der nicht auf einen Feiertag fällt, abgelegt werden. Die IHK Lippe behält sich vor, nicht alle möglichen Prüfungstermine auch durchzuführen.
Die praktischen Prüfungstermine sind mit dem Prüfungsausschuss abgestimmte Prüfungstermine. Diese Termine finden in der Regel 1 bis 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
Zu den einzelnen Prüfungsterminen werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen schriftlich eingeladen.

Schriftliche Prüfung

Die Prüfungszeit der schriftlichen Prüfung beträgt 180 Minuten. Als Hilfsmittel sind zur Prüfung zugelassen:
Schreibmaterial (Kugelschreiber)
  • netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner
  • unkommentierte Gesetztestexte zur beruflichen Bildung (auch Gesetzessammlungen)
  • Handys oder ähnliche Kommunikationsgeräte dürfen nicht mit in den Prüfungsraum gebracht werden.
Die schriftliche Prüfung besteht aus ca. 80 Aufgabenstellungen im Multiple-Choice Verfahren. Zu jeder Frage ist die Anzahl der richtigen Lösungen angegeben.
Die Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Bei mindestens 50 Punkten ist die schriftliche Prüfung bestanden.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird den Prüfungsteilnehmern ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung per Post zugeschickt.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung besteht aus einer praktischen Durchführung oder Präsentation und einem Fachgespräch.
Die praktische Durchführung ist eine praktische Unterweisung mit 1 bis 3 Auszubildenden (sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen), wobei der
Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Rolle des Ausbilders/der Ausbilderin übernimmt. Das Thema der praktischen Durchführung soll eine berufstypische Ausbildungssituation aus dem betrieblichen Ausbildungsplan des Berufes sein, den der Ausbilder/die Ausbilderin ausbilden möchte.
Bei einer Präsentation präsentiert der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation. Hierfür können die Präsentationsgeräte der IHK (Flipchart, Pinnwand, Moderationskoffer, Beamer, HDMI-Kabel) genutzt werden. Ein Laptop ist vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin selbst mitzubringen.
Die praktische Durchführung bzw. die Präsentation soll einschl. Vorstellung des/der Auszubildenden, der Ausbildungssituation usw. (siehe Einzelkriterien des Bewertungsbogens Zeile 1 und 2 ca. 15 Minuten dauern. Eine schriftliche Ausarbeitung findet keinen Eingang in die Bewertung der praktischen Prüfung.
Im Anschluss an die praktische Durchführung bzw. die Präsentation findet das Fachgespräch statt. Insgesamt wird die praktische Prüfung ca. 30 Minuten dauern.
Der Prüfling wird gebeten, die Unterweisungsskizze und den Verlaufsplan in dreifacher Ausführung ausgedruckt für die Prüfer mitzubringen. Die Unterweisungsskizze und der Verlaufsplan werden nicht bewertet.
Der Bewertungsbogen für die praktische Prüfung finden Sie zu Ihrer Information hier.
Das Ergebnis der praktischen Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer, nachdem der Prüfungsausschuss nach einer kurzen Beratung das Ergebnis festgestellt hat, unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt.