Geprüfte:r Wirtschaftsfachwirt:in

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung zu Teil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (12 Monate)
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (24 Monate)
  • oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis (36 Monate)
Zulassungsvoraussetzung zu Teil 2 "Handlungsspezifische Qualifikationen":
Teil 1 muss abgelegt sein und folgende Berufspraxiszeiten müssen erbracht sein:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und ein Jahr Berufspraxis (12 Monate)
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (24 Monate)
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis (36 Monate)
  • oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis (48 Monate)
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines:r „Wirtschaftsfachwirtes:in IHK“ gemäß § 1 Absatz 2 der Rechtsverordnung haben.

Voraussichtliche Prüfungstermine

Prüfungsteil Herbst 2026 Frühjahr 2027 Herbst 2027 Frühjahr 2028 Herbst 2028
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
21.10.2026 17.03.2027 13.10.2027 07.03.2028 18.10.2028
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 1
11.11.2026 20.04.2027 25.11.2027 20.04.2028 08.11.2028
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 2
12.11.2026 21.04.2027 26.11.2027 21.04.2028 09.11.2028

Anmeldung und Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt digital über unser Fortbildungs-Info-Center.
Anmeldefristen
Frühjahr: 05.01. des Jahres
Herbst: 05.07. des Jahres
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold behält sich vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung zu dem jeweiligen Termin nicht durchzuführen.

Prüfungsfächer

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1. Teil)
Schriftliche Prüfung:
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Mündliche Prüfung:
gegebenenfalls mündliche Ergänzungsprüfung einer schriftlichen Prüfungsleistung

Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teil)
Schriftliche Prüfung:
Eine betriebliche Situationsbeschreibung mit 2 gleichgewichtigen Teilen aus den Handlungsbereichen
  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit
Mündliche Prüfung:
Situationsbezogenes Fachgespräch
(Diese Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller schriftlichen Prüfungsleistungen des 1. und 2. Teils durchgeführt.)

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der:die Prüfungsteilnehmer:in in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr

1. Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zurzeit 245 Euro
2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen zurzeit 245 Euro

Wiederholungsprüfung

zweimal möglich
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.

Vorbereitung

Informationen zu Vorbereitungslehrgängen finden Sie in der Datenbank WIS oder auf unserer Homepage.

Rechtsgrundlage Verordnung vom 26.08.2008, zuletzt geändert am 09.12.2019

Merkblatt zu den zugelassenen Hilfsmitteln bei Prüfungen der Höheren Berufsbildung

Welche Hilfsmittel sind für die Prüfung zugelassen?
Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie eine genaue Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel.
Warum gibt es eine Hilfsmittelliste und warum muss ich mich an diese halten?
Die Hilfsmittelliste legt fest, welche Hilfsmittel jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmenden. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, kann dies ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.
Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Es dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen Personen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.
Was ist unter Gesetzestexten „in unkommentierter Fassung“ zu verstehen?
„Unkommentiert“ heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen bzw. wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.
Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten?
Zulässig sind ausschließlich:
  • Unterstreichungen (auch farblich)
  • farbliche Markierungen einzelner Textabschnitte mit Textmarkern o. ä.
  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Paragrafen oder mit Paragrafen und ihren Überschriften (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
Nicht zulässig sind:
  • von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen
  • eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
  • systematische Markierungen/Unterstreichungen/Umrandungen

Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte?
Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand, als angegeben, gelöst werden!
Darf ich in der Prüfung eine Formelsammlung nutzen?
Aus der Hilfsmittelliste für die jeweilige Prüfung geht hervor, ob überhaupt eine Formelsammlung als Hilfsmittel zugelassen ist. Sofern eine Formelsammlung zugelassen ist, wird jedem Prüfungsteilnehmer für die Prüfung eine entsprechende Formelsammlung als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Formelsammlung wird mit den Prüfungsunterlagen ausgeteilt und am Ende der Prüfung wieder eingesammelt. Es ist nicht zulässig, eine eigene Formelsammlung mitzubringen!
Zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung können Sie die Formelsammlung kostenpflichtig über die DIHK-Bildungs-GmbH (www.dihk-bildungs-gmbh.de) bestellen. Die Vorbereitungsvarianten sind inhaltlich identisch mit den späteren Prüfungsvarianten. Sie unterscheiden sich jedoch durch ein andersfarbiges Layout sowie ein anderes Papier.
Darf ich in der Prüfung Tabellenbücher nutzen?
Für einige gewerblich-technische Prüfungen sind Tabellenbücher in einer begrenzten Anzahl zugelassen. In der Hilfsmittelliste der IHK sind die Tabellenbücher aufgelistet, die grundsätzlich zulässig sind (Positivliste). Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgelisteten Tabellenbücher verwendet werden dürfen, da die Anzahl der Bücher begrenzt ist. Die maximale Anzahl geht ebenfalls aus der Hilfsmittelliste hervor. Welche Bücher Sie aus der erlaubten, sogenannten Positivliste auswählen, bleibt Ihnen überlassen.